Das Recht der Betriebsratswahl ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Das Betriebsverfassungsrecht gilt ausschließlich in der Privatwirtschaft. Für den Bereich des öffentlichen Dienstes werden Personalräte gewählt.
Der CDA-Kreisverband Stormarn ruft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf, sich aktiv an den Betriebsratswahlen bzw. Personalratswahlen zu beteiligen. Die Wahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2026 statt.
Ziel ist eine gerechte Arbeitswelt mit starker Arbeitnehmervertretung, die Interessen der Belegschaft wirksam vertritt und konstruktiv mit Arbeitgebern zusammenarbeitet. Vorbereitungen laufen bereits, damit der Wahlprozess transparent, fair und inklusiv gestaltet wird.
„Alle vier Jahre bestimmen Beschäftigte, wer sie im Betriebsrat vertritt“, sagt der stellv. Kreisvorsitzende Maik Neubacher. „Es ist eine wichtige Gelegenheit, die Interessen der Beschäftigten im Betrieb zu vertreten und die Weichen für eine gerechte und faire Arbeitswelt zu stellen. Wer sich engagiert, kann die Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung und Sicherheitsaspekte direkt beeinflussen und sicherstellen, dass die Stimme der Belegschaft gehört wird.“
Die CDA wirbt zudem für die Gründung von Betriebsräten in Betrieben ohne Vertretung. In Zusammenarbeit mit Gewerkschaften setzen wir uns für starke Betriebsräte ein, die Rechte der Beschäftigten besser durchsetzen und Bedürfnisse der Belegschaft kennen. Durch eine aktive Beteiligung kann die Betriebsratsarbeit gestärkt und die Interessen der Beschäftigten effektiver vertreten werden.
Wir rufen alle zur Beteiligung auf und unterstützen eine starke Vertretung in den Betrieben.
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) ist der Sozialflügel der CDU. Ihre Mitglieder engagieren sich vor allem in Feldern der Sozialpolitik wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit. Weitere Infos stehen im Internet auf www.cda-bund.de.
CDA-Stormarn

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