CDU Ortsverband Ammersbek
Fraktion
Fraktionsvorsitzende Christiane Maas Rehagenring 18 c
04532/223 09 22949 Ammersbek
Gemeinde Ammersbek
Am Gutshof 2
22949 Ammersbek
Ammersbek, 12. Januar 2018
Antrag auf Überprüfung und aktuelle Darstellung der Finanzierungsmöglichkeiten bei Ausbau und Erneuerung von Gemeindestraßen
Die Verwaltung wird beauftragt, als Grundlage für die Überprüfung der Finanzierung von Ausbau und Erneuerung von Gemeindestraßen
• die Konsequenzen der evtl. Einführung „Wiederkehrender Straßenausbaubeiträge“ anstelle der bisher erhobenen einmaligen Beiträge mit Einbeziehung aktueller Rechtsentwicklungen aufzuzeigen,
• Informationen von anderen Kommunen mit Erfahrungen im Bereich „Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge“ einzuholen und
• alternative Finanzierungskonzepte zur Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen darzustellen.
Begründung
Durch die Gesetzesänderung der Gemeindeordnung, mit der für die Gemeinden keine Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen besteht, ist die Diskussion um deren Abschaffung und anderweitige Finanzierung für gemeindlichen Straßenausbau angefacht worden. Die CDU-Fraktion hält es für notwendig, sich unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsentwicklungen erneut mit dem Thema zu befassen.
In Ammersbek war bisher das Verfahren der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wenig umstritten – unabhängig davon, ob die Erhebung zeitweilig für die Gemeinde verpflichtend oder optional war. Die Gesetzeslage dazu hat in der Vergangenheit mehrfach gewechselt. In Ammersbek wurden die Beiträge erhoben – die Satzung wurde lediglich bezüglich relevanter rechtlicher Änderungen, bzw. Punkte aus der Rechtsprechung angepasst / neu gefasst.
Dabei wurden regelmäßig die betroffenen Anlieger frühzeitig informiert und auch bezüglich des Ausbauprogramms für ihre Straße eingebunden.
Mit einer Umstellung auf das Verfahren zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen hat sich der FA zuletzt am 16.9.2014 eingehend befasst und das Verfahren verworfen. Siehe Sitzungsvorlage 0128/IX in Verbindung mit 0611/VIII und FA-Protokoll vom 16.9.2014.
Wiederkehrende Beiträge werden seit 2016 von der Stadt Husum erhoben – die Satzung scheint recht kompliziert, in der Sitzungsvorlage waren auch personelle Mehrkosten angeführt. Nach einem kürzlichen Sendebeitrag im NDR Schleswig-Holstein-Magazin läuft allerdings alles ziemlich reibungslos.
In der Stadt Heide wurde in 2017 ein Prüfauftrag bezüglich der Konsequenzen der Einführung Wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und der Erarbeitung alternativer Finanzierungskonzepte bis Ende 2017 an die Verwaltung erteilt.
Bei einer Umstellung auf wiederkehrende Beiträge ist neben der Bildung von Abrechnungsgebieten auch einzurechnen, welche Anlieger in der Vergangenheit einmalige Beiträge für eine Ausbaumaßnahme gezahlt haben – als sogenannte „Verschonungsregelungen“.
Bei einer Finanzierung durch allgemeine Steuererhöhung dürfte so etwas nicht möglich sein. Problematisch ist dabei ebenfalls, dass steuerbefreite Grundstücke nichts mehr beitragen und die Steuerhebesätze in die Berechnungen des Kommunalen Finanzausgleichs einfließen und außerdem auch die Mieter mitbelastet werden. (siehe Artikel Reimer Steenbock – Die Gemeinde 10/2017).
In einem Interview mit dem SHZ am 2.1.2018 sagte Innenminister Grote zum FAG:
„Jetzt aber haben Gerichte entschieden, dass die Aufgaben von Land und Kommunen gleich wichtig sind. Das bedeutet, wir müssen zunächst den Finanzbedarf des Landes neu definieren, und damit auch das Geld für die Kommunen. Die spannende Frage ist, ob damit mehr Mittel in den Topf des Finanzausgleichs kommen. Also gibt das Land heute zuviel Geld für sich aus und bleibt dadurch künftig mehr für die Städte und Gemeinden – oder ist es umgekehrt?“
Auf die Frage, bis wann das feststeht: „Wir bereiten gerade das Gutachten zu den Landesaufgaben und dem Finanzbedarf vor. Das Gutachten selbst wird sicher ein Dreivierteljahr in Anspruch nehmen. Ich gehe davon aus, dass wir Anfang 2019 wissen, über welches Finanzvolumen wir insgesamt reden. Und dann müssen die Gelder ja auch noch zwischen den Kommunen aufgeteilt werden…..Klar ist aber auch: Der Finanzbedarf der Kommunen wird immer größer sein als die Summe, die es zu verteilen gibt.“
Zum Thema Ausbaubeiträge ist somit aktuell zu diskutieren:
Hält man an der rechtlich und gerichtlich bisher bestehenden Position fest, dass durch den Straßenausbau ein Vorteil auf Anliegergrundstücke entfällt, so dass die Kosten anteilig auf die betroffenen Grundstücke zu verteilen sind, dann sind weiterhin Straßenausbaubeiträge zu erheben, entweder
• als einmalige Beiträge
oder
• als wiederkehrende Beiträge.
Wird der Straßenausbau dagegen als allgemeine Gemeindeaufgabe ohne Zurechnung einzelner Vorteile eingeschätzt, muss die Finanzierung durch andere Mittel erfolgen – die Gemeinde hat dann unseres Erachtens nur die Steuerhebesätze.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Maas
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